• Grundschul Schülerin im Klassenraum am lernen

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Integrationshilfe

Willkommen bei der Schulintegrationshilfe der Christlichen
Familienhilfe Minden e.V.

Individuelle Begleitung. Starke Entwicklung. Erfolgreiches Lernen.
Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Kinder mit besonderen Bedarfen unterstützen wir im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX. Unsere Integrationshelfer begleiten Ihr Kind in der Schule mit dem Ziel, Kindern mit Unterstützungsbedarf eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen Alltag zu ermöglichen – einfühlsam, kompetent und individuell abgestimmt.


Schulintegration – was bedeutet das eigentlich?

Schulintegration – auch Schulbegleitung genannt – ist eine individuelle Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen, die ohne gezielte Hilfe den Schulalltag nicht eigenständig bewältigen könnten.

Jedes Kind ist einzigartig – und manchmal braucht es einfach ein wenig mehr Unterstützung, um den Schulalltag gut bewältigen zu können. Unsere Integrationshelfer sind verlässliche Begleiter und schaffen individuelle Hilfestellungen genau dort, wo sie gebraucht werden.

Ob beim Lernen, in der Pause oder im sozialen Miteinander: Wir fördern die Selbstständigkeit Ihres Kindes und sorgen dafür, dass es sich im Schulalltag sicher und angenommen fühlt. In enger Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrkräften und weiteren Beteiligten gestalten wir eine tragfähige Unterstützung – wertschätzend, professionell und zugewandt.

Wir danken Ihnen für ihr Interesse!


Für Eltern – Ablauf und Antragstellung

Wann kann ein Kind Schulbegleitung bekommen?

Eine Schulbegleitung kann dann beantragt werden, wenn ein Kind aufgrund einer seelischen, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung Unterstützung benötigt, um am Schulalltag teilzunehmen. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein, zum Beispiel:

  • im seelischen Bereich, etwa bei einer Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, Angststörungen, depressiven Symptomen oder sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen,
  • bei körperlichen Einschränkungen, wie Mobilitätseinschränkungen, chronischen Erkrankungen oder Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Seh- oder Hörbehinderung),
  • im geistigen Bereich, z. B. bei einer Lernbehinderung, einer kognitiven Entwicklungsverzögerung oder Trisomie 21.

Wie erhalte ich eine Schulbegleitung?

Damit eine Schulbegleitung bewilligt werden kann, muss in der Regel eine fachärztliche oder therapeutische Einschätzung vorliegen. Je nach Art der Beeinträchtigung kommen dafür folgende Fachstellen infrage:

  • Bei seelischen Beeinträchtigungen (z. B. ADHS, Autismus, Angststörungen):
    • Kinder- und Jugendpsychiater*innen
    • Psychologische Psychotherapeut*innen
    • Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
    • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzqualifikation
  • Bei körperlichen Beeinträchtigungen (z. B. chronische Erkrankungen, Mobilitätseinschränkungen):
    • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
    • Ärzte mit entsprechender Spezialisierung (z. B. Neurologie, Orthopädie)
  • Bei geistigen Beeinträchtigungen oder Entwicklungsverzögerungen:
    • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
    • Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
    • Entwicklungsdiagnostische Fachstellen

Wo stelle ich den Antrag auf Schulbegleitung?

Der Antrag auf Schulbegleitung muss bei dem jeweils zuständigen Kostenträger gestellt werden. Welcher das ist, hängt von der Art der Beeinträchtigung ab:

  • Bei seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung ➝ Jugendamt (nach § 35a SGB VIII)
  • Bei körperlicher oder geistiger Behinderung ➝ Eingliederungshilfe beim Sozialamt oder dem überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe (nach § 112 SGB IX)

In der Regel sind die Eltern bzw. Sorgeberechtigten antragsberechtigt. Die Schule kann unterstützend mitwirken, ist aber nicht selbst Antragstellerin.


So arbeiten unsere Schulbegleiter

Kann ich mir aussuchen, wer mein Kind begleitet?

Eltern haben die Möglichkeit sich den Leistungserbringer selbst auszusuchen. In enger Abstimmung mit den Eltern wird eine passende Begleitung für das Kind gefunden. Sprechen Sie uns an.

Unsere Schulbegleiter

Unsere Schulbegleiter sind empathische, geschulte und gehen individuell auf den Bedarf des Kindes eingehen. Sie begleiten:
  • im Unterricht und in Pausen,
  • bei der Kommunikation mit Lehrer und Mitschüler,
  • beim Strukturieren von Aufgaben und Tagesabläufen,
  • und unterstützen bei der Förderung sozialer Kompetenzen und Selbstständigkeit.

Das Ziel ist immer: so viel Unterstützung wie nötig – so viel Selbstständigkeit wie möglich.


Ihr nächster Schritt

Möchten Sie mehr erfahren oder direkt mit uns in Kontakt treten? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht. Gemeinsam schaffen wir die besten Voraussetzungen für eine gelungene Schulzeit Ihres Kindes.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern.